SMS - Notruf
SMS Noturf für Gehörlose und Hörgeschädigte eingerichtet
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Gehörlose und Hörgeschädigte können jetzt in Brandenburg Notrufe auch per SMS
an die Polizei senden.
Der neue Service wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Gehörlosen
Brandenburg eingerichtet.
Die SMS Notrufnummer: 0049 171 869 2500
Ab 29.Oktober 2009 wird im Land Brandenburg die Absendung eines Notruf somit auch per SMS möglich sein. Der neue Noruf soll zunächst sechs Monate lang getestet werden.
Bitte beachten Sie, dass dies ein zusätzliches Angebot für Hörgeschädigte ist, der
Missbrauch der Notruf-SMS strafbar ist.
Notfall-SMS: Wie funktioniert das?
Die Notruf-SMS läuft für ganz Brandenburg im Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) auf.
Von dort werden die Notrufe sofort an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet.
Nachdem Sie eine Notruf-SMS abgeschickt haben, erhalten Sie von der Notrufzentrale eine
Empfangsbestätigung und Information was eingeleitet wurde. Sie wissen somit, das Ihre SMS
angekommen ist und die Polizei die notwendige Hilfe organisiert.
- Leider gibt es keine Garantie, dass der Notruf zeitgleich bei der Polizei ankommt. Es kann
durchaus möglich sein, dass in Spitzenzeiten (z.B Silvester) eine zeitliche Verzögerung
auftritt.
Notfall-SMS: Der praktische Ablauf
1. Bitte speichern Sie die Notrufnummer 0049 171 869 2500 auf Ihrem Handy.
2. Ihre Handynummer darf nicht unterdrückt sein, sonst kann die Polizei nicht antworten.
3. Bitte speichern Sie (im vorab) Ihre persönlichen Daten:
- Ihr Nachnahme und Vorname
- Ihre Handynummer
- Ihre Privatadresse
4. Wenn Sie eine Notruf-SMS absenden müssen, dann bitte (nach Möglichkeit), folgende
wichtige Informationen eintragen:
- Was ist geschehen? (z.B. Verkehrsunfall, Feuer, Einbruch, Überfall, Unfall ....)
- Gibt es verletzte ? (wie viele Personen)
- Wo ist es passiert ? (Stadt, Straße, Autobahn-Nr. und km oder Landstraße zwischen
welchen Orten)
Sie können eine Notruf-SMS von überall senden, auch wenn Sie an den Landesgrenzen
von Brandenburg sind. Die Brandenburger Polizei leitet alles an die zuständigen Behörden
weiter.
Gleichzeitig wird die Landesdolmetscherzentrale Brandenburg informiert, die informiert
und organisiert eine/ n Gebärdensprachendolmetscher
Bitte beachten Sie, dass der
Missbrauch strafbar ist, dass dies ein zusätzliches Angebot für Hörgeschädigte ist.
NOTRUFNUMMER: SMS 0049 171 869 2500