Dienstgrad, Dienststellung / Funktionen
in der Freiwilligen Feuerwehr, Land Brandenburg
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Dienstgradabzeichen | Dienstgrad | Dienststellung |
Mützenkordel und Splintknöpfe | ||
Feuerwehrfrau-Anwärterin Feuerwehrmann- Anwärter
| Truppfrau-Anwärterin Truppmann-Anwärter | |
Feuerwehrfrau Feuerwehrmann
| Truppfrau Truppmann | |
Oberfeuerwehrfrau Oberfeuerwehrmann
| Truppfrau Truppmann | |
Hauptfeuerwehrfrau Hauptfeuerwehrmann
| Truppfrau Truppmann | |
Löschmeisterin Löschmeister
| Truppführerin Truppführer | |
Oberlöschmeisterin Oberlöschmeister
| Truppführerin Truppführer | |
Hauptlöschmeisterin Hauptlöschmeister
| stellv. Gruppenführerin stellv. Gruppenführer | |
Erste Hauptlöschmeisterrin Erster Hauptlöschmeister
| stellv. Gruppenführerin stellv. Gruppenführer | |
Mützenkordel und Splintknöpfe | ||
Brandmeisterin Brandmeister
| Gruppenführerin Gruppenführer | |
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Oberbrandmeisterin Oberbrandmeister
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stellv. Zugführerin stellv. Zugführer
Ortswehrführerin, Ortswehrführer mit weniger als einem Zug |
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Hauptbrandmeisterin Hauptbrandmeister
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Zugführerin Zugführer
Ortswehrführerin, Ortswehrführer mit Zugstärke oder mehr als einem Zug |
| Erste Hauptbrandmeisterin Erster Hauptbrandmeister
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Zugführerin, Zugführer nach zehn Jahren in der Dienststellung
stellv. Gemeinde-, Stadt-, Amtswehrführer
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Funktionsabzeichen | Funktion | |
Mützenkordel und Splintknöpfe | ||
Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführerin Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführer [*1] |
Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführerin Gemeinde-, Stadt- und Amtswehrführer
| |
Mützenkordel und Splintknöpfe | ||
stellv. Kreisbrandmeisterin stellv. Kreisbrandmeister [*1a]
| stellv. Kreisbrandmeisterin stellv. Kreisbrandmeister | |
Kreisbrandmeisterin Kreisbrandmeister [*1a]
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Ehrenamtliche Kreisbrandmeisterin Ehrenamtlicher Kreisbrandmeister
stellv. Landesbranddirektorin stellv. Landesbranddirektor | |
Landesbranddirektorin Landesbranddirektor
| Landesbranddirektorin Landesbranddirektor | |
Anmerkung: [*1]
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30. November 2005, Teil 3, Kapitel 1, zu § 28 (Leitung der öffentlichen Feuerwehr), obliegt die Bestellung der Leitung der Feuerwehr dem Träger des Brandschutzes und stellt einen förmlichen Akt dar, mit dem die Funktion der Feuerwehrleitung übertragen wird.
Bei der Bestellung einer/eines Gemeinde-, Stadt-, Amtswehrführer/ in handelt es sich um eine Funktionsübertragung und nicht um die Verleihung eines statusrechtlichen Amtes bzw. Dienstgrades.
Die Entscheidung zur Bestellung trifft der Aufgabenträger, auch wenn das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister nicht hergestellt wurde.
Anmerkung: [*1a]
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom 30. November 2005, Teil 3, Kapitel 1, zu § 29 (Kreisbrandmeister, Landesbranddirektor, handelt es sich bei der Bestellung eines Kreisbrandmeisters um eine Funktionsübertragung und nicht um die Verleihung eines statusrechtlichen Amtes bzw. Dienstgrades.
Funktionsabzeichen | Funktion | |
Mützenkordel und Splintknöpfe | ||
Präsident des Landes- feuerwehrverbandes [*2]
| Präsident des Landesfeuerwehrverbandes | |
Anmerkung: [*2]
Dieses Funktionsabzeichen "Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg ist kein Dienstgradabzeichen.
Gemäß Abs. 12 der Verwaltungsvorschrift über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren im Land Brandenburg, (vom 30.12.1997) - mit Änderung vom 27.02.2002 -, trägt der Vorsitzende (jetzt Präsident) zur Ausübung seiner Tätigkeit ein geflochtenes Schulterstück mit zwei goldenen Sternen.
Mit Einführung der neuen Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und
Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF vom 4. Juli 2008, tritt die o.g. Verordnung vom 04. Dezember 1997 ausser Kraft.
Die entsprechende Verwaltungsvorschrift über die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren (vom 30.12.1997) - mit Änderung vom 27.02.2002 -ist mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 gemäß Ziffer 15 der Verwaltungsvorschrift über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren außer Kraft getreten.
Somiit ist das Funktionsabzeichen, Schulterstück, "Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg" z. Zt. vakant, offen.
alte Dienstgradabzeichen | Dienstgrad | nur "ohne" Dienststellung |
Mützenkordel und Splintknöpfe | ||
Brandinspektorin Brandinspektor [*3]
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Oberbrandinspektorin Oberbrandinspektor [*3]
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Hauptbrandinspektorin Hauptbrandinspektor [*3]
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Anmerkung: [*3]
Diese ehemaligen Dienstgrade waren noch bei älteren Angehörigen vorhanden, die einen nicht mehr aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr - im Land Brandenburg - versahen. Eine Vergleichbarkeit mit den neuen Dienstgraden ist nicht mehr möglich. Deshalb konnten diese Dienstgrade bisher weiter getragen werden.
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, die einen der o.g. Dienstgrade führen, durften diesen Dienstgrade nur weiterführen, wenn sie keine Dienststellung in der Freiwilligen Feuerwehr besetzten.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlicheen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 04. Dezember 1997, durften diese Dienstgrade nicht mehr verliehen werden.
Mit Einführung der neuen Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und
Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF vom 4. Juli 2008, tritt die Verordnung vom 04. Dezember 1997 ausser Kraft.
Gemäß § 10 Übergangsvorschriften der Tätigkeitsverordnung Freiwille Feuerwehr - TVFF vom 04. Juli 2008, können Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung den Dienstgrad "Brandinspektor" oder "Brandinspektorin", "Oberbrandinspektor" oder "Oberbrandinspektorin" beziehungsweise "Hauptbrandinspektor" oder "Hauptbrandinspektorin" führten, diesen Dienstgrad auch nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiterführen, wenn sie keine Dienststellung in der Freiwilligen Feuerwehr besetzen.