Bald keine Handynotrufe ohne SIM-Karte mehr
Notrufverbindungen: Bundesrat will Übergangsfrist für VoIP
Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über Notrufverbindungen verabschiedet. Danach werden Notrufe von einem Handy ohne aktive SIM-Karte, künftig nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus regelt die Verordnung Notrufe über VoIP.
Die am 13.02.09 im Bundesrat verabschiedete Verordnung soll die sogenannte Universaldienstrichtlinie der EU sowie die Empfehlung der EU-Kommission umsetzen. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln, soweit das technisch möglich ist.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung entfällt die bisherige Möglichkeit, Notrufe ohne SIM-Karte abzusetzen. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen werden dann nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sein.
Darüber hinaus entschied der Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses, die Bundesregierung darum zu bitten, die Notrufverpflichtung bei IP-Sprachtelefonie (VoIP) erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten einzuführen. Da VoIP standortunabhängig, also nomadisch genutzt werden kann, stellt die geforderte Bestimmung des Endgerätestandortes ein bislang technisch noch nicht zufriedenstellend gelöstes Problem dar, heißt es zur Begründung.
Feuerwehrverband d LK UM
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